Rechtsprechung
   VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8497
VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865 (https://dejure.org/2014,8497)
VG München, Entscheidung vom 16.01.2014 - M 10 K 13.3865 (https://dejure.org/2014,8497)
VG München, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - M 10 K 13.3865 (https://dejure.org/2014,8497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Unbewohnbarkeit (verneint); Wohnung als Kapitalanlage (verneint)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865
    Nach der Rechtsprechung des VG München (U.v. 21.3.2013 - M 10 K 13.110 -) gilt hierzu Folgendes: Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303) darf nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung sein.
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865
    Insbesondere legt die Zweitwohnungsteuersatzung mit ihrem Anknüpfen an die indexierte Jahresrohmiete für den heranzuziehenden Mietwert der Wohnung einen geeigneten Steuermaßstab zugrunde (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 - juris Rn. 13 ff. unter Hinweis auf BVerwGE 117, 345).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)

    Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865
    Hat sich der Inhaber allerdings für die Nutzung der Wohnung als Kapitalanlage entschieden, schließt die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung die Annahme einer zweitwohnungsteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus (BVerwG a. a. O.; OVG NRW, U.v. 8.6.2000 - 14 B 2135/99; NdsOVG, B.v. 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99

    Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung;

    Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865
    Hat sich der Inhaber allerdings für die Nutzung der Wohnung als Kapitalanlage entschieden, schließt die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung die Annahme einer zweitwohnungsteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus (BVerwG a. a. O.; OVG NRW, U.v. 8.6.2000 - 14 B 2135/99; NdsOVG, B.v. 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415

    Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für

    Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865
    Insbesondere legt die Zweitwohnungsteuersatzung mit ihrem Anknüpfen an die indexierte Jahresrohmiete für den heranzuziehenden Mietwert der Wohnung einen geeigneten Steuermaßstab zugrunde (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 - juris Rn. 13 ff. unter Hinweis auf BVerwGE 117, 345).
  • VG München, 25.01.2007 - M 10 K 06.2867

    Vorliegen einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage bei der bloßen

    Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865
    Allerdings darf die steuererhebende Gemeinde zunächst von der Vermutung ausgehen, dass eine Zweitwohnung zum Zwecke der persönlichen Lebensführung vorgehalten wird, so lange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die diese Vermutung erschüttern (vgl. VG München, U.v. 25.1.2007 - M 10 K 06.2867 - juris).
  • VG München, 21.03.2013 - M 10 K 13.110

    Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Wohnung als

    Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865
    Nach der Rechtsprechung des VG München (U.v. 21.3.2013 - M 10 K 13.110 -) gilt hierzu Folgendes: Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303) darf nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht